Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

Gemäß Art. 18 Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) beruft der Ministerpräsident eine Persönlichkeit zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik.

Zu den Aufgaben des Behindertenbeauftragten gehören die Beratung der Staatsregierung, Mitwirken an bayerischen Gesetzesentwürfen und Konzepten, Vernetzung von kommunalen Behindertenbeauftragten, Verbänden und der Selbsthilfe, die Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen sowie die Information zu Fragen der Behindertenpolitik.

 

Für die aktuelle Legislaturperiode füllt Herr Holger Kiesel dieses Amt aus.

 

 

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