Aktionsplan

Aktionsplan

Ein Aktionsplan für Menschen mit Behinderung wird teilweise auch als Teilhabeplan bezeichnet.

Unabhängig von der Bezeichnung tragen sie zur Achtung und Verwirklichung der in der UN-Behindertenrechtskonvention enthaltenen Rechte durch strategisch ausgerichtete Handlungsprogramme bei. Sie sind das Ergebnis eines offenen und partizipativen Prozesses (vgl. Bezirk Oberbayern I, o.J., o.S.).

 

Zu Beginn der Planerstellung werden Angebote innerhalb und außerhalb der Behindertenhilfe untersucht und basierend auf den Ergebnissen Maßnahmen entwickelt. In der Regel werden für diesen Prozess partizipative Steuerungsgruppen eingerichtet.  Partizipativ bedeutet, dass betroffene Personen rege Akteure bei der Erstellung sind - "nichts ohne uns über uns". Die Federführung über den Prozess liegt allerdings bei der jeweiligen Verwaltungsebene oder einzelnen Organisationen, Firmen und Anderen (vgl. Bezirk Oberbayern II, o.J., o.S.).

Zu den Verwaltungsebenen zählen sowohl die Bundesrepublik Deutschland und seine einzelnen Bundesministerien, die Bundesländer mit dem Freistaat Bayern als auch einzelne örtliche Kommunen (z.B. Landkreise).

 

Einzelne Pläne mit ihren jeweiligen Feinheiten und Übersichten über verschiedene Pläne finden Sie am Seitenende unter weiterführende Links.

 
Quelle: Bezirk Oberbayern I (o.J.): Glossar. Aktionsplan. URL: https://www.bezirk-oberbayern.de/Soziales/Sozialplanung/Teilhabeplanung-und-Aktionsplan/index.php?&object=tx,2378.56&ModID=35&FID=2378.85.1&typ=4&kat=&kuo=2&k_sub=0&La=1 (zuletzt geprüft am 10.09.2019)
Bezirk Oberbayern II (o.J.): Teilhabeplanung in Oberbayern. URL: https://www.bezirk-oberbayern.de/Soziales/Sozialplanung/Teilhabeplanung-und-Aktionsplan (zuletzt geprüft am 10.09.2019)

 

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